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Mittwoch, 1. Juli 2009

Grundgesetz *23. Mai 1949 †31.Dezember 2009

Auszug eines lesenswerten Artikels auf MMnews.de:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt schlimmste Befürchtungen. Genau wie zu erwarten war: Ablehnung der Klagen - mit einer kleinen aber juristisch "heilbaren" Einschränkung - sozusagen das "Zuckerl" für die kritische Öffentlichkeit. Und das juristische Feigenblatt, um den Rechtsstaat wenigstens noch zu heucheln. Dies ist zugleich das erwartete Zugeständnis ("Ja, aber...") an die Kläger, das den EUliten nicht wirklich weh tun wird.
Die Einschränkung, die das BVG gemacht hat, betrifft die offensichtlich auch mit noch so perfiden juristischen Verrenkungen nicht wegzudiskutierende Verfassungswidrigkeit der Selbstentmachtung des Bundestags in der Frage der Entscheidungsgewalt bei Verteidigungs- und Kriegsfragen. Zudem wurde die Übertragung der sog. "Kompetenz-Kompetenz" an die EU gestrichen, was in der Praxis aber eher ein symbolisches Zugeständnis ist.

Der Bundestag muss nun noch einige gesetzlichen Ergänzungen machen, bevor die Ratifikationsurkunde hinterlegt werden kann. Der vorsitzende Richter Voßkuhle selbst (!) hat aber direkt und offensichtlich für die Kameras / die Öffentlichkeit ausgeführt, dass "der Senat zuversichtlich" sei, dass dies "zügig geschehen" könne.
Solche Kommentare haben in einer Urteilsbegründung natürlich nichts verloren. Damit kapiert aber nun auch der letzte mithörende Journalist, dass alles noch 2009 klappt und der Vertrag nun (falls die Iren nicht noch "No" sagen) zum 1.1.2010 in kraft treten kann. Um INHALTLICHE Bedenken der Kläger muss er sich nun nicht mehr kümmern und kann das morgen so ins Blatt schreiben.
Weiter geht es hier.

Samstag, 22. März 2008

BVG stoppt Vorratsdatenspeicherung

Und wieder schützt uns das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz vor den Staatsspitzeln um Schäuble und Co.

Den Leuten, die glauben, dass ihre Daten sicher seien, weil sie meinen sie hätten "nichts zu verbergen", sei gesagt, dass sie Träumer sind. Neben der Tatsache, dass es schon viele irrtümliche Anklagen gegeben hat, können die Daten auf vielfache Art und Weise missbraucht werden. Unter dem Vorwand der "Terrorismusabwehr" könnte der Staat z.B. jeden Wohnraum verwanzen und videoüberwachen. Ich zumindest möchte meine Daten nicht in den Händen von Schäuble und Konsorten wissen.

Dazu sei auch der folgende Artikel empfohlen.
-Link-

Mittwoch, 12. März 2008

Ein Sieg für die Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die automatische Erfassung von Nummernschildern ohne triftigen Grund verfassungswidrig ist (WeltOnline ). Diesbezügliche Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein würden gegen das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" verstoßen.
In Bayern dagegen sieht man sich bestaetigt, da nach der bayerischen Regelung die erfassten Kennzeichen sowieso nicht gespeichert würden.

"Es werden nur Treffer mit Fahndungsbestand automatisch
an die Einsatzzentralen weitergeleitet, alle anderen Daten werden sofort wieder
gelöscht. Der normale Autofahrer hat also mit der Kennzeichenerkennung nichts zu
tun."

sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

Ich jedenfalls bedanke mich bei den Klaegern für ihr Engagement.
Der Kontrollwut sollten klare Grenzen gesetzt werden, insbesondere wenn es um die Rechte der Bürger in Bezug auf den Datenschutz geht. Immerhin besteht hier die Gefahr des Missbrauchs der gesammelten Daten. Und was missbraucht werden kann, wird auch missbraucht werden. Der Staat ist in diesem Land überpraesent und versucht sich in alles einzumischen.
Wir laufen Gefahr, immer mehr überwacht zu werden und dem sollte man entschieden entgegentreten. Denn wie schon Benjamin Franklin sagte:
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary
Safety, deserve neither Liberty nor Saf
ety."