Mittwoch, 12. März 2008

Ein Sieg für die Freiheit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die automatische Erfassung von Nummernschildern ohne triftigen Grund verfassungswidrig ist (WeltOnline ). Diesbezügliche Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein würden gegen das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" verstoßen.
In Bayern dagegen sieht man sich bestaetigt, da nach der bayerischen Regelung die erfassten Kennzeichen sowieso nicht gespeichert würden.

"Es werden nur Treffer mit Fahndungsbestand automatisch
an die Einsatzzentralen weitergeleitet, alle anderen Daten werden sofort wieder
gelöscht. Der normale Autofahrer hat also mit der Kennzeichenerkennung nichts zu
tun."

sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

Ich jedenfalls bedanke mich bei den Klaegern für ihr Engagement.
Der Kontrollwut sollten klare Grenzen gesetzt werden, insbesondere wenn es um die Rechte der Bürger in Bezug auf den Datenschutz geht. Immerhin besteht hier die Gefahr des Missbrauchs der gesammelten Daten. Und was missbraucht werden kann, wird auch missbraucht werden. Der Staat ist in diesem Land überpraesent und versucht sich in alles einzumischen.
Wir laufen Gefahr, immer mehr überwacht zu werden und dem sollte man entschieden entgegentreten. Denn wie schon Benjamin Franklin sagte:
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary
Safety, deserve neither Liberty nor Saf
ety."

1 Kommentar:

Ratzeck hat gesagt…

Man kann sich scheinbar diesbezüglich auf unseren "Verfassungswächter" verlassen.
Ich frage mich nur, ob die in Bayern erhobenen Daten auch tatsächlich gelöscht werden...
Die Konsequenzen, die zwangsläufig entstehen würden, wenn dies nicht so wäre, wären unüberschaubar.

Unser Staat schreckt ja auch nicht davor zurück belastendes Material bei Verbrechern zu kaufen. Die Frage, ob derartige Geschäfte auch in die andere Richtung laufen und der Staat zum Verkäufer von sensiblen Daten wie Autokenzeichen wird, sei dahingestellt.