Der Freistaat Bayern hat am 27.Mai im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Änderung der Strafprozessordnung gestellt.Unter anderem enthalten:
Zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 und Absatz 5 können SachenverdecktAuch enthalten:
durchsucht sowie die Wohnung, in der sich das informationstechnischeSystem
befindet, ohne Einwilligung betreten und durchsucht werden.
Durch Artikel 1 dieses Gesetzes wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der
Wohnung (Artikel
13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Der Antrag stellt einen Angriff auf ein im GG verankertes Grundrecht dar, mal ganz davon abgesehen, dass das mit freiheitlicher Politik nix mehr zu tun hat.
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