Mittwoch, 1. Juli 2009

Grundgesetz *23. Mai 1949 †31.Dezember 2009

Auszug eines lesenswerten Artikels auf MMnews.de:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt schlimmste Befürchtungen. Genau wie zu erwarten war: Ablehnung der Klagen - mit einer kleinen aber juristisch "heilbaren" Einschränkung - sozusagen das "Zuckerl" für die kritische Öffentlichkeit. Und das juristische Feigenblatt, um den Rechtsstaat wenigstens noch zu heucheln. Dies ist zugleich das erwartete Zugeständnis ("Ja, aber...") an die Kläger, das den EUliten nicht wirklich weh tun wird.
Die Einschränkung, die das BVG gemacht hat, betrifft die offensichtlich auch mit noch so perfiden juristischen Verrenkungen nicht wegzudiskutierende Verfassungswidrigkeit der Selbstentmachtung des Bundestags in der Frage der Entscheidungsgewalt bei Verteidigungs- und Kriegsfragen. Zudem wurde die Übertragung der sog. "Kompetenz-Kompetenz" an die EU gestrichen, was in der Praxis aber eher ein symbolisches Zugeständnis ist.

Der Bundestag muss nun noch einige gesetzlichen Ergänzungen machen, bevor die Ratifikationsurkunde hinterlegt werden kann. Der vorsitzende Richter Voßkuhle selbst (!) hat aber direkt und offensichtlich für die Kameras / die Öffentlichkeit ausgeführt, dass "der Senat zuversichtlich" sei, dass dies "zügig geschehen" könne.
Solche Kommentare haben in einer Urteilsbegründung natürlich nichts verloren. Damit kapiert aber nun auch der letzte mithörende Journalist, dass alles noch 2009 klappt und der Vertrag nun (falls die Iren nicht noch "No" sagen) zum 1.1.2010 in kraft treten kann. Um INHALTLICHE Bedenken der Kläger muss er sich nun nicht mehr kümmern und kann das morgen so ins Blatt schreiben.
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