Samstag, 14. Juni 2008

Irland rettet uns vor der EUdSSR...vorerst



Irland hat mit "Nein" beim Referendum über den EU-Reformvertrag abgestimmt (sie durften als einzige) und somit erst einmal einen europäischen Superstaat inklusive NATO-Zwangsmitgliedschaft (beendet de facto die Neutralität vieler Mitgliedsstaaten wie z.B. Österreich), Aufrüstungszwang und Todesstrafe abgewehrt.

Doch es gibt scheinbar einen Plan B, der besagt, die Iren nochmal abstimmen zu lassen, und ansonsten den Ratifizierungsprozess einfach ohne sie durchzuziehen. Aber:dabei macht sich die EU lächerlich und delegitimiert sich selbst. Schon ein Witz - da soll mit einem undemokratischen Bevormundungsverfahren mehr Demokratie in der EU stattfinden. Wenn das europafreundliche Irland mit 'Nein' gestimmt hat, sollte die Entscheidung endgültig sein. Man kann nicht so lange abstimmen lassen, bis einem das Ergebnis passt. Außerdem laufen nicht nur in Deutschland Verfahren vor den Verfassungsgerichten, die durchaus Erfolgsaussicht haben. Die politische "Elite" wird natürlich versuchen, die Sache nach dieser "Panne" so geräuschlos wie möglich durchzuziehen. Diese Arbeit muß ihnen natürlich erschwert werden.

Freitag, 13. Juni 2008

Ron Pauls Präsidentschaftskampagne endet

Nach 17 Monaten endete Ron Pauls Präsidentschaftskampagne gestern, als er in Texas um 21 Uhr Ortszeit seinen Rückzug aus dem Rennen ums Weiße Haus bekanntgab. Die Revolution, das Ringen um die Freiheit, findet trotzdem seine Fortsetzung in der "Campaign for Liberty".


Danke an Ron Paul, dafür, dass er vielen Menschen wieder Hoffnung gegeben hat.

Mittwoch, 4. Juni 2008

Grundrechtsverletzung durch den Freistaat

Der Freistaat Bayern hat am 27.Mai im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Änderung der Strafprozessordnung gestellt.Unter anderem enthalten:

Zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 und Absatz 5 können Sachenverdeckt
durchsucht sowie die Wohnung, in der sich das informationstechnischeSystem
befindet, ohne Einwilligung betreten und durchsucht werden.
Auch enthalten:


Durch Artikel 1 dieses Gesetzes wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der
Wohnung (Artikel
13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Der Antrag stellt einen Angriff auf ein im GG verankertes Grundrecht dar, mal ganz davon abgesehen, dass das mit freiheitlicher Politik nix mehr zu tun hat.